Ich möchte für mich zu diesem Thema ein kurzes Resumé ziehen:
Begonnen hatte die Diskussion mit tannenblick´s interessanter Frage
Schleusingen ist seit 12.6.2015 Sperrgebiet, lange darf die Sperre maximal dauern,
Nachdem die Frage über Tage nicht beantwortet wurde, schieb ich ihr, dass sie
sich beim Veterinäramt informieren möge.
In einer PN gab mir tannenblick nachvollziehbare Informationen, warum sie
sich scheut, mit diesem Amt in Kontakt zu treten. Ich habe daraufhin meine Antwort
an Tannenblick öffentlich im Forum mitgeteilt.
Es entwickelte sich daraufhin zwischen Michael und mir eine interessante Diskussion
über die rechtlichen Verwicklungen zu den Bestimmungen der Bienenseuchenverordnung und
des Tiergesundheitsgesetzes.
Letztentlich konnten wir tannenblick folgendes aufzeigen:
- das Verbringen von Bienen (auch Naturschwärme) in einen AFB-Sperrbezirk und aus
ihm heraus ist verboten
- das Hineinfliegen und
Einsammeln eines Naturschwarms (herrenloser Schwarm) in einen AFB-Sperrbezirk ist nicht verboten und dessen Einfangen erlaubt.
- Verboten ist es, einen herrenlosen Schwarm nach außerhalb des Sperrbezirks zu verbringen, weshalb man sich innerhalb des Sperrbezirks um den Schwarm kümmern darf
- obwohl das verbringen von Bienen (auch Naturschwärme) in einen AFB-Bezirk
verboten ist, so ist dieses Handeln, weder mit Strafe noch mit
Bußgeld belegt (demnach ein Tatbestand ohne Rechtsfolgen - ein Schlupfloch sozusagen!)
Zu Michaels Aussage
Ein angehender Jungimker hat zwangsläufig wenig bis gar keine Erfahrung. Wenn sich so jemand auf Grundlage angelesenen Wissens bzw. Infos aus Foren seine eigene Meinung bildet und damit Anordnungen zur Seuchenbekämpfung mißachtet, bekommt er hoffentlich die Strafe seines Lebens.
bin ich der Meinung, das man die Kirche im Dorf lassen muss. Wir diskutieren über
Bienenhaltung und da ist die Nutzung eines rechtlichen Schlupfloches zum Start einer
Bienenhaltung kein Verbrechenstatbestand, wofür man Zeit seines Lebens mit Strafe
gezeichnet werden müsste. Eine Nutzung dieses Schlupfloches bleibt rechtlich folgenlos, was auch gut so ist.
Aus moralischer Sicht habe ich damit kein Problem, da leider Naturschwärme mit dem Wort "Bienen" sinnwidrig unter die gesetzlichen Regelungen zur AFB-Bekämpfung zu subsumieren sind (obwohl sie sinnigerweise hätten herausgehalten werden müssen).
Ich hab´ so die leise Ahnung, dass Deine Tipps diesbezüglich der Akzeptanz des BK-Projektes nicht gerade förderlich sind.
Freie Meinungsäußerung ist ein hohes Rechtsgut und gerade in heutiger Zeit, wo ein eisiger(politischer)zerstörerischer Wind unserer überwiegend stillen, hilflosen, rechtlich eingezwängten und betrogenen Imkerschaft entgegenbläst, mehr als notwendig!
geste grüße bf